Allergeninformation gemäß der Codex-Empfehlungen

Seit 14. Dezember 2014 gilt die verpflichtende Information/Anführung der 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene in Restaurants, Bistros, Gemeinschaftsverpflegungsbetriebe, Metzgerei etc.!

Kurz gesagt: Alle UnternehmerInnen die „lose“ (unverpackte) Ware anbieten, sind zur Kenntlichmachung der Allergen aufgefordert. Vorteil der Allergenkennzeichnung auf loser Ware und die Hervorhebung in der Zutatenliste bei verpackten Produkten ist laut Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die wertvolle Unterstützung für Menschen, die an Nahrungsmittelallergien oder -intoleranzen leiden und bestimmte Lebensmittelinhaltsstoffe aus gesundheitlichen Gründen meiden müssen.

 

Diese Änderung bzw. die Ausdehnung der verpflichtenden Allergenkennzeichnung, betreffend lose Ware, bedeutet für UnternehmerInnen einerseits ein erhöhtes, organisatorisches Aufkommen, jedoch bietet es auch die Möglichkeit zur Positionierung.

 

essFAIRantwortung bietet allen UnternehmerInnen die Möglichkeit, individuelle Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der Allergeninformation in Anspruch zu nehmen.

SCHULUNGEN

Wenn Sie sich als UnternehmerIn dazu entschieden haben, in ihrem z. B. Restaurant mündlich über Allergene zu informieren, muss neben der Anführung in der Speisekarte “ Unsere MitarbeiterInnen informieren Sie gerne über allergene Zutaten in unseren Speisen.“, zu jedem Zeitpunkt, wenn Speisen zum Verkauf angeboten werden, eine geschulte MitarbeiterIn für Fragen zur Verfügung stehen. Die Schulung ist alle drei Jahre zu wiederholen. Im Anschluss an die Schulung erhalten alle TeilnehmerInnen eine Teilnahmebestätigung.

 

BERATUNGSGESPRÄCHE

Oftmals tauchen während der Vorbereitung für die Ausweisung der Allergene viele Fragezeichen auf. In den Beratungsgesprächen steht vor allem die praktikabelste Umsetzung im Zentrum. Zwei Schwerpunkte kristallisieren sich in den Gesprächen oftmals heraus:

Wissensvermittlung

Im Zentrum steht die Vermittlung von Wissen rund um die kennzeichnungspflichtigen Allergene, wo diese auf verpackten Produkten ablesbar sind (oftmals werden nicht geläufige Bezeichnungen, z. B. für glutenhaltiges Getreide, verwendet), in welchen Produkten (verpackt) welche Allergene oftmals vorkommen. Darüber hinaus wird grundlegendes Wissen bzgl. Intoleranz/Unverträglichkeit, Allergie, Pseudoallergie, Kreuzallergie/Kreuzreaktion vermittelt.

Dokumentation

Es werden die grundlegenden Bestandteile einer Dokumentation besprochen, eine für den Betrieb praktikable Form der Dokumentation ausgewählt (z. B. Dokumentationsmappe) und bzgl. Vollständigkeit beraten. Die Dokumentation ist für die mündliche und für die schriftliche Allergeninformation unerlässlich. Eine Tageskarte, ein Wochenangebot oder ein Mittagsmenü müssen ebenfalls dokumentiert und in die Allergeninformation aufgenommen werden.